AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Labors "Microbact AG"

Version September 2015

1. Geltungsbereich

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Kundenaufträge an die Microbact AG im Zusammenhang mit Untersuchungen, Analysen und weiteren Dienstleistungen der Microbact AG, unabhängig davon, ob diese mündlich, auf Basis einer Offerte, eines Auftragsformulares oder sonstigen Dokumentes bzw. Einzelvertrages ergangen sind bzw. erbracht werden.

1.2    Der individuelle Einzelvertragsschluss zwischen der Prüfstelle und dem jeweiligen Auftraggeber bedeutet, dass der Auftraggeber die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos anerkennt.

1.3    Parteienspezifische Abweichungen von diesen AGB sind nur beachtlich, soweit sie in Schriftform vereinbart worden sind.

1.4    Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben im vorliegenden Geschäftsverhältnis keine Geltung.

2. Auftragserteilung

2.1    Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und ist an die Microbact AG zu adressieren. Nur in Ausnahmefällen wird ein telefonisch erteilter Auftrag angenommen. Die Microbact AG sendet jedem Kunden auf seine Anfrage hin das spezifische Microbact Auftragsformular zu, welches unter Berücksichtigung der AGB die vertragliche Basis des Auftragsverhältnisses darstellt, und in welchem die Parteien die weiteren konkreten Modalitäten der Zusammenarbeit vereinbaren. Der Auftrag gilt seitens des Kunden mit seiner Unterzeichnung des Microbact Auftragsformulares, des kundeneigenen Auftragsformulares bzw. des Auftrags in Briefform als erteilt. Der Auftrag gilt seitens der Microbact AG als angenommen, wenn die Microbact AG nicht innert einer Frist von 5 Arbeitstagen dagegen widerspricht.

2.2    Eine Annullierung des Auftrages von Kundenseite muss schriftlich erfolgen. Die bis da-hin entstandenen Kosten, das anteilmässige Honorar sowie Ersatz für allfällige weitere Schäden werden in Rechnung gestellt.

2.3    Der Auftraggeber hat den Auftrag inhaltlich klar zu spezifizieren. Im Falle einer unklaren Auftragserteilung haftet der Auftraggeber.

3. Proben

3.1    Die Probeentnahmen und der Transport der Proben an die Microbact AG sind Sache des Auftraggebers, es sei denn, dieser erteile einen expliziten Auftrag für diese zusätz-lich abzugeltende Dienstleistung. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Proben unbeschädigt ankommen und in einem stabilen, ungefährlichen Zustand sind.

3.2    Nach Auftragsabschluss werden die Proben - soweit nach der Natur des Analyse-objektes spezifische Kosten entstehen - nach Rücksprache mit dem Auftraggeber auf dessen Kosten entsorgt, zurückgesandt oder gegen Entgelt bei der Microbact AG auf-bewahrt.

Lebensmittelproben werden, wenn nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist, nach der Untersuchung vernichtet.

         Kosmetische Produkte werden 2 Monate aufbewahrt.

         Lagerzeiten nach der Untersuchung von pharmazeutischen Produkten werden vertraglich mit dem Kunden geregelt.

4. Methodik

4.1    Analytische Prüfungen innerhalb des Geltungsbereiches der Akkreditierung der Microbact AG werden gemäss den Anforderungen ISO/IEC 17025 ausgeführt.

5. Lieferfristen

5.1  Die Proben werden innerhalb der durch die Parteien im Analysenauftrag bzw. Einzelvertrag zeitlich vereinbarten Frist analysiert. Verschuldensunabhängige Betriebsstörungen (bspw. Personal- oder Apparateausfälle) jeglicher Art oder Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Microbact AG von der Einhaltung der Lieferfristen. Schadenersatzforderungen in solchen Fällen sind ausgeschlossen.

5.2    Sofern ein Liefertermin voraussehbarerweise nicht eingehalten werden kann, hat die Microbact AG die Pflicht, den Kunden darüber zu informieren.

6. Untersuchungsbericht

6.1    Die Resultate und Befunde der Microbact AG werden in einem Untersuchungsbericht zuhanden des Auftraggebers zusammengestellt. Der Untersuchungsbericht kann nach Absprache per Fax, per Post oder elektronisch (als PDF-Bericht) zugestellt werden.

6.2    Die einzige rechtsgültige und daher verbindliche Fassung des Untersuchungsberichtes ist die unterzeichnete Version.

6.3    In dringenden Fällen kann vorab eine telefonische Auskunft eingeholt werden, wobei jedoch einzig der schriftliche Originaluntersuchungsbericht rechtlich massgebend und daher verbindlich ist.

6.4    Die Analyseresultate im Untersuchungsbericht betreffen ausschliesslich die zugestellten und untersuchten Proben.

6.5    Details zu den Untersuchungen können auf Wunsch eingesehen werden.

6.6    Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die ausgewiesenen Analysenbefunde und Konklusionen - soweit es sich nicht um Messwerte handelt - auf der persönlichen, wissenschaftlichen Meinung des den Untersuchungsbericht verfassenden Unterzeichneten basieren und keinen Anspruch auf Absolutheit haben.

7. Kundenrückmeldungen/ Mängelrüge

Reklamationen betreffend Richtigkeit von Analysenresultaten sind innert 1 Monat nach Erhalt des Untersuchungsberichts anzubringen. Danach ist eine sinnvolle Abklärung allfälliger Fehlerursachen nicht mehr gewährleistet und der Bericht gilt als genehmigt bzw. der Auftrag gilt als rechtmässig erfüllt.

8. Haftung

8.1    Für Folgen aus der Verwendung der Untersuchungsergebnisse, für die technischen Empfehlungen, Konklusionen und Auflagen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsbericht wird seitens der Microbact AG jegliche Haftung wegbedungen.

8.2    Die Microbact AG haftet nur im Falle von nachweislich grobfahrlässig oder absichtlich verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Haftung ist in jedem Falle begrenzt auf die Summe von 1 Mio CHF.

Für reine Vermögensschäden (d.h. Schäden, die unabhängig von einem Sach- oder Personenschaden eingetreten sind), übernimmt die Microbact AG keine Haftung.

9. Tarife und Zahlungsbedingungen

9.1    Die Preise für Analysenarbeiten, Beratung für die Probeentnahme, Aufbewahrung der Rückstellmuster, technischen Beratungen, Audits und weiteren Dienstleistungen gestalten sich gemäss jeweils aktueller Leistungsverzeichnisse, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB und damit des Auftrages bzw. Einzelvertrages darstellt. Nicht auf dem Leistungsverzeichnis aufgeführte Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet.

9.2    Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto ab Fakturierungsdatum zu bezahlen.

10. Geschäftsgeheimnis/Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäftsgeheimnisse (Analysendaten sowie andere relevante Informationen), von welchen sie im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung Kenntnis erhalten haben oder erhalten werden, vertraulich zu behandeln und diesbezüglich gegenüber Dritten auch nach der Vertragsbeendigung Stillschweigen zu bewahren. Die Arbeitnehmer der Vertragsparteien sind dementsprechend verpflichtet.

11. Archivierung

11.1       Die Untersuchungsergebnisse werden durch die Microbact AG 10 Jahre lang archiviert und danach datenschutzkonform entsorgt.

11.2       Für die Aufbewahrung der Rückstellmuster nach Abschluss der Untersuchung ist der Auftraggeber verantwortlich.

12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Auf vorliegendes Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Aarwangen (Kanton Bern).

13. Weitere Bestimmungen

13.1       Die Microbact AG ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages geeignete Unterbeauftragte nach ihrer Wahl beizuziehen. Soweit Unterbeauftragte beigezogen werden, hat die Microbact AG die Pflicht, den Auftraggeber darüber zu informieren.

13.2       Die Prüfstelle Microbact AG ist nach ISO/IEC 17025 akkreditiert (STS 377).

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